Jakobs Bauaufzüge
&
Baumaschinenverleih


Aufzüge
Baumaschinen
Arbeitsbühnen


J. Jakobs
Hauptstrasse 18
DE-56865 Schauren

Mobil.: +49 (0)160 8106377
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Allgemeine

Geschäftsbedingungen AGB 193

Jakobs Bauaufzüge & Baumaschinenverleih,
Hauptstrasse 18,  DE-56865 Schauren

I. Geltungsbereich
Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Jakobs Bauaufzüge & Baumaschinenverleih erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Für Kundendienst, Wartungs- und Reparaturverträge gelten ergänzend die besonderen Montage- und Reparaturbedingungen in ihrer jeweiligen Fassung. Diese Geschäftsbedingungen werden Bestandteil auch künftiger Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme von Waren oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichung von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Die Nichtigkeit einer einzelnen Bestimmung berührt die Wirksamkeit der anderen getroffenen Vereinbarungen nicht.

II. Angebot unter Vertragsabschluß  
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge sind erst dann angenommen, wenn eine schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung mit Angabe der Geräte, Mengen, Leistungen und Preise erfolgt ist. Dies gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.

III. Lieferpflicht, Liefer- und Leistungszeit  
Unsere Liefer- und Leistungsmöglichkeiten bleiben vorbehalten. Umstände welche die Herstellung oder Lieferung bestellter Waren oder die Erbringung von Leistungen unmöglich machen oder wesentlich erschweren, sowie alle Fälle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen, Streik,  Aussperrungen u. ä. auch bei unseren Lieferanten, entbinden uns für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkungen von der Leistungspflicht. Eine Haftung für hieraus entstehende Schäden aller Art wird ausgeschlossen. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Der Kunde hat auf seine Kosten alles erforderliche zu tun, um den rechtzeitigen Beginn und die störungsfreie Durchführung des Aufstellens oder Anschließens gelieferter Geräte einschließlich Montagearbeiten zu ermöglichen. Der Bauliche Zustand der Montageräume und Ihre Zugänge müssen Montagen zu normalen Arbeitsbedingungen ermöglichen. Ihm allein obliegt die Beschaffung evtl. erforderliche Genehmigungen zum Aufstellen oder Betrieb gelieferter Geräte.

Genannte Liefer- und Leistungstermine sind annährend und unverbindlich. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

Konstruktionsänderungen an zu liefernden Geräten bleiben vorbehalten. Wir sind nicht verpflichtet derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

VI. Preise  
Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise netto, ohne Umsatzsteuer, ab Schauren oder ab Lieferwerk, ausschließlich Kosten für Verpackung, Verladung, Transport und Versicherung. Bei Listenpreisen sind die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise maßgebend.

V. Gefahrübergang 
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die, den Transport ausführende Person oder Firma übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Wird der Versand ohne unser Verschulden unmöglich, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

VI. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß oder aus unerlaubter Handlung sowie für Folgeschäden, werden sowohl gegen uns als auch unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

VII. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Die Entgegennahme von Schecks oder Wechseln erfolgt in allen Fällen zahlungshalber, wobei Spesen zu Lasten des Kunden gehen. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB 193

Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anzurechnen. Zahlungsverzug oder sonstige Abweichungen von unseren Zahlungsbedingungen verpflichten- vorbehaltlich unserer sonstigen Rechte- zur Zahlung von Verzugszinsen von mindestens 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz.

Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, welche die allgemeine Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, z.B. Nichteinlösen von Schecks  oder Zahlungseinstellung oder ähnliches, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in diesen Fällen ferner berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch bei Erhebung von Mängelrügen oder Gegenanzeigen nur berechtigt wenn wir schriftlich zugestimmt haben oder die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

VIII. Gewährleistung 
Wir gewährleisten- ausschließlich bei neuen Erzeugnissen_ gegenüber dem Erstkäufer die Güte der gelieferten Produkte, verwendeten Materialien und erbrachten Leistungen nach dem Stand der Technik frei von Fabrikations- und Materialmängeln auf die Dauer von 6 Monaten bei Verwendung der gelieferten Erzeugnisse in einschichtigem Betrieb (8 Arbeitsstunden pro Tag). Bei mehrschichtigem Betrieb verkürzt sich die Gewährleistung anteilig. Die Gewährleistungsfrist beginnt jeweils mit dem Lieferdatum.

Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen oder sonstige Eingriffe an den gelieferten Produkten vorgenommen, oder Teile ausgewechselt die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jeder Anspruch auf Gewährleistung.

Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich geltend zu machen. Mängel welche auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei begründeten Beanstandungen erfolgen nach unserer Wahl unter Ausschluß weiter gehender Ansprüche- insbesondere solcher aus Folgeschäden- kostenlose Reparatur bzw. Nachbesserung oder Umtausch. Der Kunde hat dafür während der betriebsüblichen Zeiten die Geräte bereitzuhalten. Nebenkosten der Nachbesserung gehen zu unseren Lasten- nicht bei Lieferung ins Ausland. Von der Gewährleistung ausgenommen sind reine Verschleißteile, wie z.B. elektrische Birnen u. ä.

Durch Instandsetzung Ergänzung oder Austausch gelieferter Geräte oder erbrachter Leistung werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen weder gehemmt, unterbrochen, noch verlängert.

Mit der vorstehenden Regelung werden Gewährleistungsansprüche abschließend geregelt. Im übrigen verjähren Ansprüche aus Gewährleistungen innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe, in jedem Falle binnen 3 Monaten nach unserer Erklärung, daß der Fehler beseitigt bzw. kein Fehler vorliegt.

(Für Lieferungen ins Ausland sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen)

IX.. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Geräte und Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Gegenleistung sowie aller vorangegangenen und künftigen Forderungen aus Geschäftsverbindungen unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Kunden in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Salto gezogen und anerkannt ist.

Der Kunde ist ohne unsere ausdrückliche Genehmigung nicht berechtigt unter Eigentumsvorbehalt stehende Gegenstände weiter zu veräußern, es sei denn, die Weiterleitung erfolgt durch eine Handlung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr. Für den Gall der Wiederveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt unwiderruflich alle ihm aus der Veräußerung  oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung) entstehenden Forderungen sowie Ansprüche auf Herausgabe mit dringlicher Wirkung gegenüber Dritte unwiderruflich an uns ab.

Wird Vorbehaltsware unverabredet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an uns ab. Wird von uns bezogene Vorbehaltsware nach Verarbeitung / Verbindung zusammen mit solcher Ware veräußert, die nicht uns gehört, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach Abtretung (nur durch vorhergehende Zustimmung unsererseits) ermächtigt Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt jedoch verpflichten wir uns die Forderung nicht einzuziehen solange der Kunde seine Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen nachkommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB 193

Wir haben den Anspruch gegenüber dem Kunden, daß dieser uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Von Dritten eingehenden Zahlungen nimmt der Kunde treuhänderisch für uns entgegen und leitet sie unverzüglich im Rahmen  seiner offenen Verbindlichkeiten an uns weiter. Im übrigen sind wir zur sofortigen Rücknahme aller gelieferten Gegenstände, die in unserem Eigentum stehen berechtigt. Zu diesem Zweck erteilt der Kunde bereits jetzt hiermit seine unwiderrufliche Einwilligung zum betreten seiner Grundstücke und Geschäftsräume in denen die Vorbehaltssache steht oder vermutet wird.

Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für uns vor, ohne daß für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht zu uns gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehenden Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum  an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, daß der Kunde uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an den neuen Sachen einräumt und diese so unentgeltlich für uns verwahrt.

Der Kunde ist für die Dauer des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, gelieferte Gegenstände auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser uns sonstige Schäden bzw. Risiken zu versichern. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hingewiesen und uns im übrigen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.

Der Kunde ist nicht berechtigt, angemietete oder noch nicht voll bezahlte Geräte oder Gegenstände außerhalb der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen bzw. zu verbringen

Wir können die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen, wenn der Kunde in Verzug ist bzw. sich vertragswidrig verhält. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn erfolgen, Wechsel oder Schecks nicht eingelöst werden, Zahlungseinstellung oder Konkurs- bzw. Vergleicheröffnung vorliegt. In der Rücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden eine wechselmäßige Haltung unsererseits begründet, so erlicht der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrundeliegende Forderung auf Warenlieferung nicht vor einlösen des Wechsels durch den Kunden als Bezogener.

Wenn der Wert der bestehenden Sicherung die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist der Kunde auf unser Verlangen hin insoweit zur Freigabe verpflichtet.

X .Geheimhaltung
Dem Kunden überlassene Zeichnungen und sonstige Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und bestehende Eigentums- Urheber- und Schutzrechte sind zu beachten.

XI. Schlussbestimmung
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Cochem / Mosel. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Geschäftsverbindung unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand 01.01.2010

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